Wirtschaftsrecht, incl. Handels- und Gesellschaftsrecht
Durch das Wirtschaftsrecht wird die selbständige Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen gelenkt und begrenzt. Als zentrale Gestaltungsaufgabe der Politik befand und befindet es sich durch Einflüsse des internationalen Wirtschafts- sowie des Gemeinschaftsrechts in ständigem Wandel. Dabei hat es größte Bedeutung für volks- und betriebswirtschaftliches Handeln jeder Art. Hierbei gehören Handels- und Gesellschaftsrecht nebeneinander zu den wohl relevantesten Regelungsbereichen.
Das Handelsrecht ist als Sonderform des Privatrechts für den selbständig Gewerbetreibenden zu verstehen und beeinflusst letztlich jede unternehmerische Aktivität. Es beinhaltet vielfach Anknüpfungen an das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wobei es seinen hauptsächlichen Niederschlag im Handelsgesetzbuch (HGB) findet.
Beim Gesellschaftsrecht handelt es sich dagegen um eine Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen. Das Gesetz unterscheidet zwei Hauptformen der Gesellschaften, die juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) und die Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG). Das Gesellschaftsrecht normiert für jede einzelne Gesellschaftsform spezielle Regelungen zur Gründung der Gesellschaft, für die Teilnahme am Rechtsverkehr und zur Auflösung der Gesellschaft.
Wir beraten Sie gern zu folgenden Schwerpunkten des Handelsrechts:
- Vertrags- und Vertriebsrecht (Franchiseverträge, Handelsvertreterverträge,
Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) - Gastronomie- und Brauereirecht (Bierlieferverträge, Gastronomieverträge usw.)
und des Gesellschaftsrechts:
- Gründung, Umstrukturierung und Liquidation von Personen-
und Kapitalgesellschaften - Unternehmensbewertungen und due diligence
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmenskauf und -verkauf
- Beteiligungsverträge (Stille Gesellschaften, venture capital, private equity)
