Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen. Insbesondere sind hier die Strafnormen des Strafgesetzbuches (StGB) im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (§§ 298 ff. StGB) sowie die sog. Insolvenzdelikte (§§ 283 - 283d StGB) zu nennen. Daneben gibt es das Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG), welches weitere Tatbestände beinhaltet. Aber auch Delikte wie Betrug, Untreue, Unterschlagung sowie Bestechung und Vorteilsgewährung werden von der Begrifflichkeit mit erfasst.
Das Wirtschaftsstrafrecht weist eine Vielzahl von Bezügen zu anderen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem Verwaltungsrecht, auf, welche bei der strafrechtlichen Beurteilung einzelner Lebenssachverhalte stets einzubeziehen sind.
Eine erfolgreiche und effiziente Verteidigung erfordert daher stets ein ganzheitliches und fachgebietsübergreifendes Herangehen.
Zum Bereich des Steuerstrafrechts zählen wir die Steuerstraftaten nach Abgabenordnung (AO, z.B. Steuerhinterziehung), aber auch die Steuerordnungswidrigkeiten (z.B. leichtfertige Steuerverkürzung).
Wir beraten Sie gern zu den Themen:
- Risikomanagement und Compliance
- ?Firmenverteidigung?
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft
- Verteidigung im Hauptverfahren
- Vertretung im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision)
Wir beraten Sie und schulen gern Ihre Mitarbeiter über strafrechtliche Berührungspunkte und Risiken der alltäglichen Arbeit.
