Vertriebsrecht
Vertriebsrecht ist das Recht der Absatzvermittlung von Waren und Dienstleistungen. Im Kern dient es der Regelung der Absatzorganisation. Als Recht des Handelsvertreters ist das Vertriebsrecht im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Es bestimmt damit die Beziehungen des Handelsvertreters (als selbständiger Unternehmer) zu dem Unternehmen, für welches er tätig ist. Darüber hinaus umfasst das Vertriebsrecht aber auch die Regelungen zwischen Unternehmer und Makler, zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer sowie zwischen Versicherung und Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsmakler.
In den folgenden Bereichen beraten wir Sie gern:
- Abschluss Handelsvertretervertrag
- Provision
- Einseitige Änderung Kundenkreis / Gebiet
- Rechte und Pflichten des Handelsvertreters
- Kündigung - Ausgleichsansprüche
- Provisionsrückforderung
- Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung
- Abfindung
- Kommissionsvertrag
- Franchisemodelle
