Vergaberecht
Bauprojekte sowie die Beschaffung von Sachen oder Dienstleistungen durch die öffentliche Hand sind Gegenstand des Vergaberechts. Das hierzu erforderliche Verfahren unterliegt strengen Regelungen. Diese finden sich u.a. in den Verdingungsordnungen für Bauleistungen (VOB) und Lieferungen (VOL). Durch die Einführung der sog. Vergabekoordinierungsrichtlinie hat sich die Gesetzeslage bezüglich öffentlicher Ausschreibungen jedoch europaweit geändert und angeglichen.
Durch eine frühzeitige rechtliche Beratung ist es möglich, Fehler zu vermeiden und bereits in der Vorbereitungsphase eine wirtschaftlich sowie rechtlich günstige Position des Unternehmens im Vergabeverfahren zu schaffen.
Wir beraten Sie gern im Vorfeld einer Ausschreibung, begleiten Sie während des Vergabeprozesses und übernehmen Ihre Vertretung in Verfahren des primären und sekundären Rechtsschutzes vor Nachprüfstellen, Vergabekammern und ordentlichen Gerichten.
