Sanierungs- und Insolvenzrecht



Mit Einführung der Insolvenzordnung (InsO) im Jahre 1999 wurde ein bundesweit einheitliches Regelungswerk zum Insolvenzrecht geschaffen.

Kern des Insolvenzrechts soll die bestmögliche Befriedigung aller Gläubiger bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen des insolventen Schuldners und der Rechte Dritter (z.B. Arbeitnehmer) sein.

Die Einführung des Insolvenzplanverfahrens und die Möglichkeit der Eigenverwaltung dokumentieren den Sanierungsgedanken des ?neuen? Insolvenzrechts.

Vom Insolvenzrecht werden neben den juristischen Personen (GmbH, AG) auch natürliche Personen, Personengesellschaften und sonstige Vermögensmassen (Nachlass) erfasst.

Als Mittel der Gläubigerbefriedigung wird das Vermögen verwertet, wobei im Wesentlichen drei gleichrangig neben einander stehende Wege möglich sind:

  • Liquidation und Verteilung des daraus resultierenden Erlöses
  • Sanierung mit Gewinnerwirtschaftung und dessen Verteilung
    (ggf. unter Erstellung eines Insolvenzplanes)
  • Sanierende Liquidation (Verkauf an Dritte) und Verteilung des Erlöses

Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, welches ausschließlich vom Schuldner selbst oder einem berechtigten Gläubiger beantragt werden kann.

Wir beraten Sie gern zu folgenden Themen:

  • Erstellung des wirtschaftlichen Status
  • Prüfung der Voraussetzungen eines Insolvenzverfahrens
  • Erstellung eines Insolvenzplanes
  • Insolvenzanfechtung


und begleiten Sie in den Bereichen:    

  • Regelinsolvenzverfahren
  • Insolvenzplanverfahren
  • Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Restschuldbefreiungsverfahren