Mietrecht
Miete ist eine Gebrauchsüberlassung für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum gegen Entgelt. Ein Mietverhältnis ist genau wie das Arbeitsverhältnis von grundlegender Bedeutung im alltäglichen Leben. Für den Mieter geht es um seinen Lebensmittelpunkt oder - bei Gewerberäumen - um den Ort der Berufsausübung; aus Sicht des Vermieters geht es um sein Eigentum. Entsprechend umfassend ist sowohl die Gesetzeslage als auch die Rechtsprechung. Häufige Streitpunkte im Mietrecht sind u.a. Mängel der Mietsache, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen und Nebenkosten. Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern können dabei oftmals vermieden werden, wenn Rechte und Pflichten im Mietvertrag klar definiert werden.
Wir beraten Sie gern zu den Themen:
- Mietvertragsgestaltung
- Kündigung - Kündigungsschutz - Zustand bei Rückgabe
- Mietminderung bei Mängeln
- Mieterhöhung
- Schönheitsreparaturen
- Mietrückstand
- Räumungsklage
- Betriebskostenabrechnung
- Gewerberaummietrecht
