Familien- und Erbrecht



Familienrecht beschreibt die Gesamtheit der rechtlichen Beziehungen, welche sich aus einer Eheschließung, der Verwandtschaft, der elterlichen Sorge, der Vormundschaft und der Betreuung ergeben. In der Praxis  ist das Scheidungs- und Unterhaltsrecht von besonderer Bedeutung. Hauptsächlich finden sich die einschlägigen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB); es gibt jedoch eine Reihe weiterer Regelungen mit hoher familienrechtlicher Bedeutung.

Mit in Kraft treten der Unterhaltsrechtsreform am 01.01.2008 hat der Gesetzgeber im Rahmen des Ehegattenunterhaltsrechts, aber auch im Rahmen des Kindesunter-haltsrechts teilweise nicht unerhebliche Änderungen vollzogen.

Das Erbrecht umfasst  im Wesentlichen die Fragen der Erbfolge und des Pflichtteilsrechts sowie der Errichtung, der Rechtsfolgen und der Aufhebung von Testamenten und Erbverträgen. Die Regelungen des Erbrechts sind überwiegend im BGB normiert. Charakteristisch für das Erbrecht ist der Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger (Erbe). Kommen dazu jedoch Begriffe wie Gesetzliche Erbfolge nach Ordnungen und Linien / Gewillkürte Erbfolge, Erbvertrag, Annahme und Ausschlagung sowie Pflichtteilsrecht, erscheint auch dieses Rechtsgebiet oft schwer durchschaubar.

Jährlich wird in Deutschland Vermögen im Wert von etwa 150 Mrd. ? übertragen. Deshalb: Besser richtig vererben!

Wir beraten Sie gern in den Bereichen:

  • Ehe - Personenstandsrecht
  • Ehe - Güterrecht
  • Elterliche Sorge / Vormundschaft / Betreuung / Pflegschaft
  • Vorsorgevollmachten u.ä.
  • Unterhalt des Ehegatten / Partners / Kindes
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Errichtung des Testaments / Erbvertrags - Möglichkeiten und Grenzen
  • Pflichtteilsrecht
  • Annahme und Ausschlagung  der Erbschaft
  • Erbengemeinschaften
  • Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen unter Lebenden
  • Unternehmensnachfolge