Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht wird allgemein unterteilt in kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht.
Während Bezugspunkt für das Individualarbeitsrecht der privatrechtliche Arbeitsvertrag und damit die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, erfasst das kollektive Arbeitsrecht im Wesentlichen Tarifvertragsrecht, das Recht der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie das Betriebsverfassungsrecht.
Das Arbeitsrecht ist in den unterschiedlichsten Regelungswerken durch vielfältige Normen geregelt und durch eine mannigfache Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt, die oft nur der Fachmann bis ins Detail durchdringen kann. Daneben ist bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oft Eile geboten, da z.B. nach einer Kündigung eine eventuelle Kündigungsschutzklage bereits innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden muss oder Ansprüche durch so genannte Verfallfristen verloren gehen können. Doch soweit muss es meist nicht kommen. Mit einer individuellen Beratung, z.B. zur Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, lassen sich viele Streitigkeiten bereits im Vorfeld ausschließen. Auch ist nicht in jedem Fall eine Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ratsam. Hier können einvernehmliche Lösungen in Form von Aufhebungs-, oder Abwicklungsverträgen oft Vorteile bringen.
Wir beraten Sie gern:
- vor oder bei der Aufnahme von Arbeitsverhältnissen,
- über Ausgestaltung von Verträgen,
- die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Abfindungs- und Entgeltansprüche u.v.m.
in den Bereichen:
- Individualarbeitsrecht - Arbeitsvertrag
- Kündigungsschutz / Mutterschutz
- Abfindung
- Aufhebungsverträge
- Berufsbildungsrecht
- Entgeltfortzahlung / Arbeitszeit / Urlaubsrecht
- Betriebsübernahme (§ 613a BGB)
- Kollektivarbeitsrecht - Mitbestimmung
- Betriebsverfassung bzw. Personalvertretung
- Tarifvertragsrecht / Arbeitskampf
von der ersten Beurteilung, ggf. über den Versuch der außergerichtlichen Einigung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.
